Viele Anlagenbetreiber sind der Meinung, eine Nutzung der PV über den EEG Vergütungszeitraum hinaus ist problemlos möglich.

Das ist nicht korrekt. Zusätzlich steigt das Betreiberrisiko signifikant an.

INFO: Der Weiterbetrieb der PV-Anlage ist zwar möglich, da der Anspruch auf den Netzanschluss weiter besteht. Doch hat der Anlagenbetreiber in diesem Fall keinen automatischen Anspruch auf eine Vergütung gemäß dem aktuellen Strompreis der Strombörse. In diesem Zusammenhang verweisen wir bezugnehmend der ü20 PV Anlagen auf § 18 StromNEV Verordnung über Entgelte für den Zugang von ü20 PV-Anlage zu Elektrizitätsversorgungsnetzen.

Reparaturen an der PV Anlage steigen systembedingt.

Der Wartungsaufwand steigt.

Einspeiseergebnisse sinken.

Laufende Kosten wie z.B. Versicherungen, Wartung, Reparaturen, gesetzliche Vorgaben (z.Zt. Redispatch 2.0) fressen die Rendite auf.

Ein anstehender Rückbau der PV Anlage wird oft nicht eingepreist. Schäden an Dächern (Dachhaut usw.), Flurschäden bei Freilandanlagen, Entsorgung, Versetzung der Mietsache in den vorigen Stand bedeuten nicht selten ein hohes finanzielles Engagement des Anlagenbetreibers.

PV-EEG ist eine Investmentfirma mit Manpower sowie Know-how. Wir übernehmen PV- Anlagen, betreiben diese nutzbringend sowie zielführend, bilden vertraglich garantierte Rücklagen für den späteren Rückbau.

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After EEG Solar nach EEG Einspeisevergütung Photovoltaik

Viele Anlagen Betreiber sind der Meinung, eine Nutzung der PV über den nach EEG Vergütungszeitraum hinaus ergo after EEG ist problemlos möglich. Das ist nicht korrekt. Die PV nach EEG Einspeisevergütung Photovoltaik kann mit dem EVU Energieversorgungsunternehmen oder dem Direktvermarkter ausgehandelt werden, dennoch: Das Betreiberrisiko steigt signifikant an. Reparaturen an der PV-Anlage steigen systembedingt. Der Wartungsaufwand steigt. Nach EEG Erlöse sinken. Laufende Kosten after EEG wie z.B. Versicherungen, Wartung, Reparaturen, gesetzliche Vorgaben (z.Zt. Redispatch 2.0) fressen die Rendite auf. Ein anstehernder Rückbau der PV Anlage after EEG wird oft nicht eingepreist. Schäden an Dächern (Dachhaut usw.), Flurschäden bei Freilandanlagen, Entsorgung, Versetzung in den vorigen Stand bedeuten oft einen finanziellen Totalschaden. PV-EEG.de ist eine Investmentfirma spezialisiert after EEG mit Manpower sowie Know-how. Wir übernehmen PV- Anlagen nach EEG, betreiben diese nutzbringend sowie zielführend, bilden vertraglich garantierte Rücklagen für den späteren Rückbau.

Redispatch 2.0 Solar PV

Im Zuge der Modernisierung der Stromnetze, insbesondere durch die Dezentralisierung der Stromerzeugung (erneuerbare Energien), wurde Redispatch 2.0 notwendig, intelligente Planungs- sowie Betriebstools zu installieren, auch bei ü20 PV Anlage oder After EEG. Die Netze sollen betriebssicherer gemacht werden. Nach EEG PV- Anlagen betreffend sind alle Erzeugungsanlagen >100kWp betroffen. Sanktionsmaßnahmen werden bei nach EEG Photovoltaikanlagen nun auch ab dem 01.01.2023 durchgesetzt. I.d.R. werden pro installietem kWp zwischen 3,- Euro und 11,- Euro als Strafzahlung definiert. Wir weisen darauf hin, dass es nicht um eine Kürzung der Einspeisevergütung (Stromverkauf) bei den ü20 Solar Anlagen geht, sondern durch diese Sanktuionsmaßnahmen je nach Anlagengröße negative Ergebnisse die Folge sein können. Eine 500kWp Anlage kann ergo eine Strafzahlung von 5.500,- Euro nach sich ziehen.

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Bis 2025 geraten rund 2 Gigawatt Leistung aus der Förderung. Betroffen durch ü20 Photovoltaikanlage sind sowohl kleine Hausdachanlagen, als auch ü20 PV Freiflächenanlagen Photovoltaik. Das EEG Vergütungsmodell läuft bei ü20 Solar Anlagen aus und endet im nach EEG Börsenstrompreis. Der Weiterbetrieb der PV-Anlage ist möglich, da der Anspruch auf den Netzanschluss weiter besteht. Doch hat der Anlagen Betreiber in diesem Fall keinen automatischen Anspruch auf eine Vergütung gemäß dem aktuellen Strompreis der Strombörse. In diesem Zusammenhang verweisen wir bezugnehmend der ü20 PV Anlagen auf § 18 StromNEV Verordnung über Entgelte für den Zugang von ü20 Photovoltaik Anlage zu Elektrizitätsversorgungsnetzen.

Betreiberrisiko Photovoltaik Solar PV

Das Betreiberrisiko einer Photovoltaik Anlage wird häufig unterschätzt. Das gilt nicht nur für EEG Photovoltaik Anlagen während des Förderzeitraumes, sondern besonders für nach EEG Anlagen, also ü20 Solar Anlagen. Durch den Wegfall der garantierten EEG Förderung ist es zwingend notwendig, bei after EEG Photovoltaik das Betreiberrisiko zu senken und Verütungssätze mit den Netzbetreibern und oder mit den Direktvermarktern ausszuhandeln. Gleichzeitig sollten zwingend bei den ü20 EEG PV-Anlagen die nach EEG Photvoltaikanlage überprüft werden, instand gesetzt sowie auf den neuesten Stand der Technik gebracht werden. Das zieht finanzielles Engagement bei diesen after EEG Solaranlagen nach sich. Ein hoher finazieller Verlust durch den Abbau und Wiederinstandsetzung bei den vermieteten Flächen ist bei ü20 PV Anlage oft der Fall. Daher muss das Betreiberrisiko gesenkt werden und eine strategische Partnerschaft für after EEG Photovoltaik ist angebracht.